Neues Coronavirus: Massnahmen des Bundes:
Veranstaltungen unter 1000 Personen können durchgeführt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:
Besonders gefährdeten Personen (Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) soll empfohlen werden, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
An der Veranstaltung soll eine aktive Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene erfolgen (z.B. gut sichtbares Aufhängen der offiziellen BAG-Flyer).
Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden, die Versammlung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen.a